Präventionsmaßnahmen nach §20 Sozialgesetzbuch V
Die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen hat im “Leitfaden Prävention” die Vorgaben aus § 20 von SGB V umgesetzt. Die aktuelle Fassung dieses Leitfadens ist vom 27. August 2010. Im Abschnitt 5.2.4 werden die Handlungsfelder und Kriterien für die Anerkennung von Präventionsmaßnahmen für den Bereich Stressbewältigung und Entspannung ausgeführt. Eine Anerkennung als Kursleiter für Präventionskurse ist Voraussetzung dafür, dass die Teilnehmer eines entsprechenden Kurses die Kursgebühren ganz oder teilweise von ihrer Krankenkasse ersetzt bekommen können.
1. Anerkennung als Kursleiter im Bereich Entspannung
Für diese Anerkennung als Kursleiter für Präventionsmaßnahmen im Bereich Entspannung wird im oben genannten Leitfaden nun gefordert, dass diese
a) eine anerkannten Ausbildung für Entspannungsverfahren absolviert haben mit einem Umfang von mindestens 32 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten, und
b) eine der folgenden Qualifikationen besitzen:
- Psychologen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor, Lehrer mit 1. u. 2. Staatsexamen)
- Pädagogen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor, Lehrer mit 1. u. 2. Staatsexamen)
- Sozialpädagogen / Sozialarbeiter (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
- Sozialwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
- Gesundheitswissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
- Ärzte
oder auch
- Sportwissenschaftler (Abschlüsse Diplom, Staatsexamen, Magister, Master, Bachelor)
- Sport- und Gymnastiklehrer
- Physiotherapeuten / Krankengymnasten
- Ergotherapeuten
- Erzieher
- Gesundheitspädagogen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
- Heilpädagogen
Wir bieten folgende von der AOK Bayern für den Präventionsbereich (Entspannung) anerkannte Ausbildungen an:
- Ausbildung zum Entspannungspädagogen
- Ausbildung Kursleiter Progressive Muskelentspannung nach Jacobson
Diese Anerkennung durch die AOK Bayern wird von den anderen (gesetzlichen) Krankenkassen in der Regel akzeptiert / übernommen. Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie aber nicht.
2. Anerkennung als Kursleiter im Bereich Stressbewältigung
Als Präventionsmaßnahmen können auch Kurse für Stressbewältigung anerkannt werden. Voraussetzung ist wiederum, dass der Kursleiter von den Krankenkassen dafür anerkannt wird. Dafür muss er wiederum über eine der geforderten Grundausbildungen verfügen und eine entsprechende Zusatzqualifikation im Bereich Stressreduktion verfügen.
Im Bereich Stressreduktion wird eine der folgenden Grundausbildungen gefordert:
- Psychologen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor, Lehrer mit 1. u. 2. Staatsexamen)
- Pädagogen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor, Lehrer mit 1. u. 2. Staatsexamen)
- Sozialpädagogen / Sozialarbeiter (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
- Sozialwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
- Gesundheitswissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
- Ärzte
Als Zusatzqualifikation ist dafür unsere Ausbildung zum geprüften Stressmanagementtrainer von Dozentin Miriam Lauterbach-Paula seit 01/2010 von der AOK Bayern anerkannt.
Das bedeutet:
a) wenn Sie über die geforderte Grundausbildung verfügen und die Ausbildung bei Frau Lauterbach-Paula absolviert haben, bekommen Ihre Teilnehmer, sofern diese bei der AOK Bayern versichert sind, die Teilnahmekosten ganz oder teilweise erstattet (je nachdem wie teuer Sie Ihre Kurse anbieten).
b) Aber auch wenn Ihre Teilnehmer bei einer anderen Krankenkasse versichert sind oder die Ausbildung bei einem unserer anderen Dozenten absolvieren, ist eine Anerkennung durch andere Kassen prinzipiell möglich. Sie oder Ihre Teilnehmer können dazu (unter Verweis auf die Anerkennung durch die AOK Bayern) mit anderen Kassen Kontakt aufnehmen.
![]()
Die Angaben zur Anerkennung von Kursleitern im allgemeinen erfolgen ohne Gewähr. Für verbindliche Informationen dazu kontaktieren Sie bitte eine Krankenkasse.

